Winterdienst und Schneeräumung als primäre Aufgaben

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In jedem Jahr kommt der Winter. Oft ist er mit Schnee und Eis verbunden, was entsprechend geräumt werden muss, um potenzielle Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Um diese Probleme zu reduzieren, hat der Gesetzgeber den Winterdienst eingeführt. Zu ihm sind alle Hausbesitzer verpflichtet, um Besucher, Nachbarn und Nutzer der anliegenden Wege und Straßenabschnitte zu schützen.

Es gibt viele Gründe, die für die Einsetzung eines professionellen Winterservice sprechen. Der Dienstleister verfügt über das Material sowie die Streu- und Räumvorrichtungen. Auch für die Reparatur stehen ausgewählte Techniker bereit, die für den reibungslosen Ablauf sorgen. Vor der Vergabe des Auftrages sollte der Eigentümer verschiedene Angebote einholen. Hierfür eignen sich die Leistungsverzeichnisse, die alle Tätigkeiten enthalten. Dabei werden alle gesetzlichen Vorgaben eingebunden, die meistens kurzfristig erfüllt werden müssen.

Renommierte Spezialisten für den Winterdienst und die Schneeräumung setzen das Internet und den digitalen Wetterdienst ein. Sobald sich Schnee ankündigt, mobilisieren die Verantwortlichen alle verfügbaren Mitarbeiter sowie die Technik. Der Gesetzgeber kennt beispielsweise unterschiedliche Räumungsformen. Hierzu zählt zum Ersten die Weißräumung. Fällt Neuschnee, so wird er umgehend an den Rand geschoben. Dann folgt das Streugut, mit dem die Rutschgefahr massiv reduziert wird. Auf diese Weise beseitigt man eine bereits festgefahrene Schneedecke. Beim Material gibt es bestimmte Vorgaben, die sich am Umweltschutz ausrichten. Dazugehörige Vorschriften werden von den einzelnen Gemeinden erlassen. Alle Informationen können entweder im Internet oder auch vor Ort eingesehen werden. Auf Wunsch steht der zuständige Mitarbeiter Rede und Antwort. Meistens ist ein Zeitintervall von beispielsweise sechs bis zwanzig Uhr vorgesehen. In diesem Abschnitt hat der Eigentümer seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Ein wesentlicher Aspekt ist die Schneeräumung. Wo Schnee liegt, kann auch Eis entstehen. Wer auf Schnee und Eis läuft, rutscht und fällt leicht. Das hat meistens einen Schadensersatz zur Folge, der nur bedingt durch die Versicherung abgedeckt werden kann. Aus diesem Grund ist jeder Hauseigentümer oder eingesetzte Verwalter dazu verpflichtet, die Räumung durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Unterlässt der Auftragnehmer die Schneeräumung, wird er im Schadensfall in Regress genommen.

Neben öffentlichen Wegen vor dem eigenen Haus müssen auch private Zufahrten vom Winterdienst berücksichtigt werden. Besonders schwierig sind die Zugänge zu Tiefgaragen. Zu dieser Schneeräumung gehört außerdem die Säuberung von Vordächern im Eingangsbereich. Ein vorausschauender Auftragnehmer installiert Schneefanggitter, die vor allem in Gebieten mit umfangreichem Schneefall gute Dienste leisten. Gegebenenfalls kann der Mieter seinen Hausmeister oder den Eigentümer um diese Einrichtungen bitten.

Alternativ lohnt sich der Aufbau von Hinweisschildern. Aber auch wenn diese aufgestellt werden, muss der Eigentümer für schneefreie Gehwege sorgen. Sollte der zu beseitigende Schnee nicht vor Ort gelagert werden können, greift der Winterdienst auf geeignete Fahrzeuge zurück. Mit ihnen lassen sich Schneemassen an die entsprechenden Plätze bringen, wo der Schnee bis zum einsetzenden Tauwetter verbleibt.

Wenn Sie mehr zum Thema erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. von der ALPINA Schneedienst GmbH besuchen.


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