Die richtige Unterhaltsreinigung organisieren

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Das Wort Reinigung ist ein Sammelbegriff für die allgemeine Aufrechterhaltung der Einheit in Industrie, Gewerbe und Haushalt. Je nach Nennung der jeweiligen spezifischen Ausdrücke sind die Art und Periode erkennbar. Bei der Reinigung geht es natürlich vorrangig um Hygiene, ästhetische Gesichtspunkte und um Aspekte der Sicherheit. Bei der Reinigung unterscheidet man zwischen zwei Fachrichtungen, und zwar jenen der ausgeführten Tätigkeiten und Berufe, beispielsweise im Gewerbe, der Gebäudereinigung und der Reinigung und Herstellung von einzelnen Produkten, welches als Teil des Fertigungsverfahrens bezeichnet wird.

Man unterscheidet zwischen folgenden Grundtätigkeiten der Reinigung, und zwar die Sicht-, die Grund- und Unterhaltsreinigung. Diese Tätigkeiten werden in festgesetzten beziehungsweise bei gewerblicher Ausübung von Unternehmen der Gebäudereinigung vertraglich vereinbarten Perioden durchgeführt. Hierbei unterscheidet man wieder zwischen notwendigen auszuführenden Tätigkeiten, um den ästhetischen Gesichtspunkt zu erfüllen zuzüglich zur Sicherheit und gegebenenfalls den Vorgaben des Gesetzgebers in den allgemeinen Hygienevorschriften.

Die Grundreinigung, welche allgemein drei- bis viermal jährlich erfolgt, ist die intensive Pflege der Böden und Einrichtungsgegenstände, das Abwaschen von Wänden, Fensterputzen, die Reinigung von Türen und Heizkörpern und beispielsweise der Austausch von stark verbrauchten Gegenständen, Böden oder Flächen vorgesehen. Bei gewerblicher Tätigkeit ist dies eine vertraglich vereinbarte Umsetzung der Tätigkeiten und wird separat verrechnet.

Die Unterhaltsreinigung gilt hierbei als der wichtigste Aspekt der Reinigung und ist ein erweiterter Teil der Sichtreinigung und stellt auch eine Vorbereitung zur Grundreinigung dar. Diese Art der Reinigung wird bestenfalls täglich oder mehrmals wöchentlich durchgeführt. Diese wichtige Tätigkeit erhält den gewünschten Zustand des Haushalts oder der zu reinigenden Gebäude und Büros.

Im Reinigungsmanagement werden die Aufgaben zur Organisation und der Führung und Kontrolle von Reinigungsleistungen definiert. Zur allgemeinen Unterhaltsreinigung gehört je nach durchgeführter Periode sowohl im Haushalt wie auch bei der gewerblichen Ausführung, die Erledigung folgender Tätigkeiten, feuchtes Abwischen der Tisch- und Möbeloberflächen, die Befreiung von Staub auf Computeranlagen, Monitoren und Tastaturen, das Absaugen von Polstermöbeln und Wischen von Bürosesseln, das Ausleeren von Papierkörben und verschiedener Mülleimer im Büro wie Dosen, Plastik und Restmüll unter der Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzgebers zur Mülltrennung und die Entsorgung von Aschenbechern. In der gewerblichen Tätigkeit kann das Abwaschen von Geschirr oder die Aufbereitung des Geschirrspülers vertraglich verankert werden.


Weitere in regelmäßigen Abständen durchgeführte Tätigkeiten sind die Entfernung von Spinnweben und Griffspuren an Türen und Glasoberflächen, vorrangig im Eingangsbereich, weiter die Reinigung der Fußböden durch Kehren oder nass wischen und die Reinigung der Sanitärbereiche. Hierzu kommt noch die hygienische Reinigung der Toiletten, Waschbecken, Spiegel und Urinale zur Umsetzung, das Wischen der Böden und Reinigung der Wandfliesen im Sichtbereich der Nutzer der Sanitäranlagen. Zusätzlich umfasst die Unterhaltsreinigung die Auffüllung von Verbrauchsmaterialien wie etwa Papierhandtücher, Seife und Toilettenpapier und die Ausleerung der Mülleimer.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von H. Bajuan GmbH & Co. KG, nachgelesen werden.


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